Lkw-Fahrzeit

Die Arbeitszeit und insbesondere die Lenkzeit von Lkw-Fahrern sind sehr streng reglementiert. Die Verteilung von Lenk- und Pausenzeiten ist sowohl durch europäische Vorschriften als auch durch das französische Arbeitsgesetzbuch genau definiert. Die Einhaltung der Vorschriften ist für den Arbeitgeber, aber auch für den Fahrer wichtig. Die Nichteinhaltung der Vorschriften ist allzu oft die Ursache für schwere Unfälle. Machen wir eine Bestandsaufnahme der Pflichten der Berufsangehörigen bezüglich der Lenkzeit von Lastkraftwagen.

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Lkw-Lenkzeitregelung

Die Regelungen zur Lkw-Lenkzeit werden von europäischen Gesetzen, dem französischen Arbeitsgesetzbuch, dem Transportgesetzbuch und dem nationalen Tarifvertrag für den Straßentransport und Hilfstransporttätigkeiten geteilt.

Die Verordnung EG Nr. 561/2006 vom 15. März 2006 definiert die Lenk-, Pausen- und Ruhezeiten für den Straßentransport auf europäischem Gebiet. Sie gilt für Fahrer von Fahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen.

Das Transportgesetzbuch enthält mehrere dem Straßentransport gewidmete Artikel:

  • Richtlinie 2002/15/EG vom 11. März 2002: betrifft die Arbeitszeitgestaltung von Lkw-Fahrern.
  • Artikel im Zusammenhang mit dem Dekret Nr. 83-40 vom 26. Januar 1983: Änderung der Arbeitszeitregelung in Straßentransportunternehmen seit dem 1. Januar 2017.

Schließlich, wenn kein Artikel der europäischen Verordnungen oder des Transportgesetzbuches es ermöglicht, eine Situation oder einen besonderen Fall zu regeln, gilt das Arbeitsgesetzbuch.

 

Definition der Servicezeit

Die Servicezeit ist ein Begriff, der sich auf den Straßenverkehr bezieht. Die Dienstzeit berücksichtigt die Zeiträume, in denen die Fahrertätigkeit reduziert ist. Es handelt sich also um Zeit im Dienst des Arbeitgebers und nicht nur um Fahrzeit.

Das Transportgesetz definiert in Artikel D 3312.45 die Dauer der Servicezeit je nach Art der Aktivität:

  • Fernfahrer: 43 Stunden pro Woche / 559 Stunden pro Semester. Als „Fernfahrer“ wird jeder Fahrer bezeichnet, der monatlich mindestens 6 freie Tage außerhalb seiner Wohnung verbringt.
  • Kurierfahrer und Geldkuriere: 35 Stunden pro Woche / 455 Stunden pro Quartal.
  • Andere Lkw-Fahrer: 39 Stunden pro Woche / 507 Stunden pro Quartal.

 

Besonderheiten der Servicezeit

Die Servicezeit wird in Stunden pro Woche oder pro Quartal definiert. Das Transportgesetz bestimmt auch die Verteilung dieser Stunden, damit der Fahrer angemessene Lenk- und Ruhezeiten reservieren kann.

Maximale Dauer

Artikel D 3312-51 des Transportgesetzbuchs legt die tägliche Höchstdienstzeit auf 12 Stunden fest. Artikel 9 des geänderten Dekrets Nr. 83-40 erlaubt jedoch eine vorübergehende Verlängerung dieser Frist bei dringenden Arbeiten. In diesem Fall kann die Verlängerung der Servicezeit sein:

  • 8 Stunden pro Woche, wenn es sich um Sicherheitsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen oder Reparaturen bei Unfällen an Anlagen oder Gebäuden handelt.
  • 6 Stunden pro Woche bei Fahrzeugreparaturen, wobei die tägliche Dienstzeit 14 Stunden nicht überschreiten darf.

Eine vorübergehende Verlängerung der Dienstzeit ist dem Gewerbeaufsichtsamt unbedingt mitzuteilen.

 

Fahrzeit und Pause

Die EG-Verordnung Nr. 561/2006 vom 15. März 2006 definiert folgende Pflichten für Lkw-Fahrer über 3,5 Tonnen:

  • Wöchentliche Lenkzeit begrenzt auf 56 Stunden oder 90 Stunden verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Wochen.
  • Tägliche Lenkzeit begrenzt auf 9 Stunden oder 10 Stunden zweimal pro Woche.
  • Verpflichtung zu einer 45-minütigen Pause nach 4,5 Stunden Lenkzeit. Diese Pause kann in zwei Teile geteilt werden, eine von mindestens 15 Minuten und die andere von mindestens 30 Minuten.

Artikel L 3312-2 des Transportgesetzes legt die Bedingungen für die Pausen des rollenden Personals fest:

  • Verbot, mehr als 6 aufeinanderfolgende Stunden ohne Pause zu arbeiten.
  • Bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden ist eine Pause von mindestens 45 Minuten vorgeschrieben.

Pausen können geteilt werden, dürfen aber nicht kürzer als 45 Minuten sein.

 

Nachtarbeit

Nachtarbeit im Straßenverkehr entspricht der Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr.

Die tägliche Dienstzeit eines Fahrers, der einen Teil seiner Arbeit zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens verrichtet, darf 10 Stunden nicht überschreiten.

Lkw-Fahrzeit

tägliche Ruhe

Die tägliche Ruhezeitregelung teilt Lkw-Fahrer in zwei Kategorien ein.

Fahrer, die der EG-Verordnung Nr. 561/2006 unterliegen (Fahrzeuge über 3,5 Tonnen)

Die normale Ruhezeit muss aus einem Zeitraum von mindestens 11 Stunden bestehen. Es kann in einen 3-Stunden-Zeitraum und einen 9-Stunden-Zeitraum unterteilt werden.

Im Falle einer verkürzten Ruhezeit muss diese aus einem Zeitraum bestehen, der zwischen mindestens 9 Stunden und 11 Stunden liegen kann. Zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten darf höchstens dreimal eine reduzierte Ruhezeit genommen werden.

Fahrer, die nicht der EG-Verordnung Nr. 561/2006 unterliegen (Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen)

Die normale Ruhezeit muss einen Zeitraum von 10 aufeinanderfolgenden Stunden in den 24 Stunden vor Dienstantritt umfassen.

 

Wöchentliche Ruhe

Ebenso werden Lkw-Fahrer in zwei Kategorien eingeteilt.

Fahrer, die der EG-Verordnung Nr. 561/2006 unterliegen (Fahrzeuge über 3,5 Tonnen)

Die wöchentliche Ruhezeit beträgt 45 Stunden. Die wöchentliche Ruhezeit kann für zwei aufeinanderfolgende Wochen auf 21:00 Uhr verkürzt werden. In der dritten Woche ist dann ein Ruheausgleich in Höhe der fehlenden 24 Stunden zu gewähren.

Fahrer, die nicht der EG-Verordnung Nr. 561/2006 unterliegen (Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen)

Die wöchentliche Ruhezeit beträgt 48 Stunden. Dieser Zeitraum kann in mehrere Ruhezeiten aufgeteilt werden, darf jedoch nicht weniger als 35 Stunden betragen.

 

Zum Schluss noch die Lkw-Fahrzeit

Die Arbeitszeit und Lenkzeit von Lkw-Fahrern ist stark reglementiert. Wenn die Lkw immer komfortabler werden, muss der Fahrer viele andere Aufgaben erledigen, wie zum Beispiel Planen und Abdecken. Ein manuelles Planensystem bedeutet in der Regel Zeitverlust für den Fahrer, Handhabung und zusätzliche Ermüdung.

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