Die Vorschriften für die Nutzung und das Fahren von Lastkraftwagen sind ziemlich streng. Der Gütertransport auf der Straße wird durch das Transportgesetzbuch, das Arbeitsgesetzbuch und natürlich die Straßenverkehrsordnung geregelt. Damit sich der Fahrer nicht in Gefahr bringt, seine Ladung schont, aber auch andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig gefährdet, müssen die Sicherheitsregeln unbedingt eingehalten werden. Die Plane eines Muldenkippers sorgt dafür, dass die Ware gut geschützt ist, aber auch, dass während des Transports keine Elemente vom LKW fallen können. Machen wir eine Bestandsaufnahme der Vorschriften für Muldenkipperplanen.
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Was sagt das Gesetz über das Planen von Muldenkippern?
Welche Risiken bestehen, wenn ein Muldenkipper nicht abgedeckt wird?
Die verschiedenen Güter und Materialien, die in Muldenkippern transportiert werden, können eine Gefahr darstellen. Wenn ein Teil der Ladung im Muldenkipper auf die Straße fällt, kann dies zu einem schweren Unfall führen. Feste und schwere Elemente wie Metallteile oder Schutt können Hindernisse für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Leichtere und „flüchtige“ Elemente wie zum Beispiel Sand können durch den Wind oder einfach die Geschwindigkeit des Muldenkippers wegfliegen, die Sicht anderer Fahrer verringern, aber auch die Straße rutschig machen. Eine Abdeckplane auf dem Muldenkipper verhindert ein Verstreuen des Inhalts und sorgt so für zusätzliche Sicherheit beim Transport.
Welche gesetzlichen Pflichten gibt es bei der Plane von Kippern?
Es gibt eigentlich keine gesetzliche Pflicht, einen Muldenkipper beim Warentransport abzudecken. Kann ein Muldenkipper also alle Arten von Gütern und Materialien ohne Plane transportieren?
Tatsächlich sind die anzuwendenden Regeln in der Straßenverkehrsordnung enthalten.
Artikel R312-19 der Straßenverkehrsordnung, geändert durch das Dekret Nr. 2020-1088 vom 24. August 2020, gibt Folgendes an:
- „Es müssen alle sinnvollen Vorkehrungen getroffen werden, damit die Beladung eines Fahrzeugs nicht zu Schäden oder Gefahren führen kann. »
- „Jedes Ladegut, das durch Transportschwingungen über die Außenkontur des Fahrzeugs hinausläuft oder überlaufen kann, muss fest gesichert werden. Sehr lange Teile müssen fest miteinander und mit dem Fahrzeug verankert werden, um die seitliche Außenkontur des letzteren bei ihren Schwingungen nicht zu überfordern. »
- „Ketten, Planen und sonstiges Zubehör, fahrbar oder schwimmend, müssen so am Fahrzeug befestigt werden, dass sie zu keinem Zeitpunkt die Außenkontur der Ladung verlassen und nicht am Boden schleifen. »
Wenn es für den Transport von Gütern mit einem Muldenkipper keine spezielle Regelung gibt, ist die Straßenverkehrsordnung dagegen sehr eindeutig.
Der Fahrer des Muldenkippers ist verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit seine Ladung auf keinen Fall eine Gefahr darstellen oder den geringsten Schaden beim Transport auf der Straße anrichten kann. Damit ist der Fahrer implizit verpflichtet, seinen Kipper beim Transport von Schüttgütern, Grünschnitt, Bauschutt… abzudecken. Je nach Art der Ladung kann eine wasserdichte Plane oder ein Netz verwendet werden. Die Ladung muss gesichert werden. Dadurch werden Verluste durch Straßenverhältnisse, Geschwindigkeit oder Wind vermieden. Die Plane muss fest befestigt sein, damit sie nicht über die Konturen der Ladung hinausragt und nicht auf dem Boden schleift.
Welches Risiko besteht bei Nichteinhaltung der Vorschriften?
Bei Nichteinhaltung von Artikel R312-19 der Straßenverkehrsordnung können zwei Risiken unterschieden werden.
1- Unfallgefahr
Das erste Risiko ist natürlich die Sicherheit beim Transport. Wenn Material aus dem Muldenkipper austritt, sei es beispielsweise durch Wind oder Fahrbahnunebenheiten, kann dies zu erheblichen Schäden an anderen Fahrzeugen oder sogar zu einem Unfall führen. Durch den Verlust eines Teils seiner Ladung kann der Muldenkipper auch aus dem Gleichgewicht geraten und der Fahrer verliert die Kontrolle über ihn. Schließlich sollten auch Umweltaspekte nicht vernachlässigt werden. Einige transportierte Materialien können sehr umweltschädlich sein.
2- Bußgeld bei nicht abgedecktem Kipper
Das andere Risiko ist die Verbalisierung. Artikel R312-19 der Straßenverkehrsordnung legt fest, dass jeder Fahrer, der die oben beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen nicht einhält, mit einer Geldstrafe belegt wird. Das Bußgeld bei einem ungedeckten Kipper entspricht einem Vergehen dritter Klasse. Ihr Betrag kann bis zu 450 Euro betragen. Wird die Straftat hingegen von der Polizei beobachtet, kann das betreffende Fahrzeug stillgelegt werden.
Abschließend die Vorschriften für Muldenkipperplanen
Es liegt auf der Hand, dass das Planen eines Muldenkippers zusätzliche Zeit und Mühe vom Fahrer erfordert. Da die Fristen bereits eng sind, kann die Versuchung groß sein, Ihren Muldenkipper nicht abzudecken, um ein wenig Zeit zu sparen.
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